Über uns

Wir sind da, wenn Patientinnen und Patienten unsere Hilfe brauchen.

Egal, ob es um Anliegen in Ordinationen, in Spitälern oder um Probleme mit Sozialversicherungen oder um andere Fragen zum Gesundheitswesen geht.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Wir vermitteln bei Konflikten mit Wiener Ärztinnen und Ärzten, Wiener Gesundheitseinrichtungen und Spitälern.
  • Wir gehen Ihren Beschwerden nach und versuchen, Konfliktsituationen zu bereinigen.
  • Wir klären Missverständnisse, Mängel und Missstände auf.
  • Derzeit können keine persönlichen Termine angeboten werden, bitte teilen Sie uns ihr Anliegen schriftlich mit.

Patientenombudsstelle

Das österreichische Gesundheitswesen hat einen ausgezeichneten Ruf und die Qualität der medizinischen Versorgung genießt im In- und Ausland hohes Ansehen. Zwischen Patientinnen und Patienten und Ärzteschaft, Sozialversicherungen und anderen Gesundheitseinrichtungen kann es dennoch immer wieder zu Missverständnissen kommen, die für den Einzelnen zu großen Problemen führen können.
Die Aufgabe der Patientenombudsstelle ist es, unabhängig und weisungsfrei zu agieren und den betroffenen Patientinnen und Patienten zu ihrem Recht und zu einer besseren Betreuung zu verhelfen.

Unser Selbstverständnis

Wir gehen mit den uns vorgebrachten Anliegen vertrauensvoll um und verfolgen diese mit Durchsetzungskraft und starkem Gerechtigkeitssinn. Wir setzen den Menschen an die erste Stelle und vertreten autonom die Interessen aller Wiener Patientinnen und Patienten. Wir bieten Hilfe im Dialog mit den Wiener Gesundheitseinrichtungen und bei der Lösung Ihrer Anliegen und helfen Ihnen so bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Die formalen Rahmenbedingungen der Patientenombudsstelle

Die Funktion eines Patientenombudsmanns bzw. einer Patientenombudsfrau wurde von der Wiener Ärztekammer etabliert, um eine vertrauensvolle Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten zu schaffen. Die Patientenombudsstelle fungiert im niedergelassenen Bereich (Allgemeinmediziner, Fachärztinnen/-ärzte) als starkes Bindeglied zwischen Patienten und Ärzteschaft. Zu den Hauptaufgaben der Patientenombudsstelle gehört die Entgegennahme und Bearbeitung von Patientenanliegen, die Erteilung von Auskünften sowie die Abgabe von Empfehlungen.

Zur Wahl des Patientenombudsmanns

  • Die erste Ausschreibung zur Wahl des Patientenombudsmanns fand 2013 statt.
  • Die Ausschreibung richtete sich an Personen mit fundierter Berufserfahrung im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Sozialversicherungswesen.
  • Die Bewerber durften ausdrücklich keine Ärztinnen und Ärzte oder sonst in Gesundheitsberufen ausgebildete Personen sein.
  • Eine unabhängige Jury traf in einem ersten Schritt eine Vorauswahl der Kandidaten.
  • 2013 standen drei Kandidaten für die Wahl zum/zur Patientenombudsmann/-frau zur Wahl. Die Wahl erfolgte erstmals mittels SMS-Abstimmung durch die Sozialversicherten Österreichs (Franz Bittner erhielt 6.974 Stimmen).
  • Wahlberechtigt waren alle Personen, die zum Stichtag 14. Juni 2013 das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich hatten und über eine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügten.
  • Der/die Patientenombudsmann/-frau wird für fünf Jahre bestellt.