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Entschädigungsfonds: Patientenombudsmann warnt vor Finanzierungslücken

Seit 2001 wurden die Leistungen aus dem Patientenentschädigungsfonds nicht mehr valorisiert. Zudem beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Fondsspitäler. Private Krankenanstalten, Ambulatorien sowie Ordinationen beziehungsweise Gruppenpraxen sind gänzlich ausgeschlossen und stehen damit betroffenen Patientinnen und Patienten im Falle eines erlittenen Schadens nicht zur Verfügung. Auf diese Ungleichheit verwies der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber, am Rande einer einschlägigen Tagung des Instituts Ethik und Recht im Van Swieten Saal in der Medizin der MedUni Wien. Er fordert umfassende Reformen, insbesondere eine automatische jährliche Valorisierung, die solidarische Finanzierung des Fonds über die E-Card sowie eine Ausweitung der Zuständigkeit, um Härtefälle zu vermeiden.

Der Hintergrund: Patientinnen und Patienten, die in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien einen Schaden erlitten haben, kann eine Entschädigung zuerkannt werden, wenn eine Haftung des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Nachweis der Kausalität oder des Verschuldens im Falle eines Schadens für Patientinnen und Patienten schwierig ist.

Finanziert wird der Fonds über die Patientinnen und Patienten selbst: Sie zahlen 0,73 Euro pro Aufenthaltstag und maximal 28 Tage in einem Fondsspital ein, und mehr als 20 Jahre ist dieser Betrag nicht erhöht worden. Exakt hier setzt Holzgruber an: „Für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, dass Spitalspatienten selbst diesen Fonds mit ihren Beiträgen speisen müssen. Viel sinnvoller wäre es, wenn die Solidargemeinschaft dies übernähme.“

Organisatorisch wäre das leicht machbar, etwa über das E-Card-Service-Entgelt. „Wir haben das durchgerechnet: Mit einem jährlichen zusätzlichen Beitrag für alle Dienstnehmerinnen und -nehmer von knapp lediglich drei Euro jährlich im Rahmen einer Erhöhung der sogenannten E-Card-Service-Gebühr, also nicht einmal 30 Cent pro Monat, wäre der Fonds bei 3,66 Millionen Versicherten in Österreich, die diese Gebühr zahlen, und einem eingespielten jährlichen Ergebnis von 10,99 Millionen Euro ausreichend dotiert“, so Holzgruber. Freilich müsse dann auch garantiert werden, dass sich die jährlichen Inflationsraten automatisch in den zukünftigen Fondbeiträgen wiederfinden.

Ausgewogenes Entschädigungssystem für alle betroffenen Patienten

Ein weiteres Problem der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen liegt in der eingeschränkten Zuständigkeit des Patientenentschädigungsfonds. Verstärkt wird dies noch durch den Umstand, dass immer mehr ärztliche Leistungen ambulant und extramural erbracht werden und diese auch immer komplexer werden, beispielsweise im Bereich der Koloskopie, der plastischen Chirurgie oder auch der Triagen-Erstversorgungsambulanzen. Holzgruber: „Es ist nicht einzusehen, warum extramural versorgte Patientinnen und Patienten im Falle eines Schadens nicht auf die Leistungen des Patientenentschädigungsfonds zurückgreifen können.“ Seine Forderung: die Ausweitung der Zuständigkeit auf alle Gesundheitsdiensteanbieter, also inklusive der Privatspitäler, Ambulatorien und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, eben durch eine Finanzierung im Wege der E-Card-Service-Gebühr von drei Euro pro Jahr. Denn nur so könnten „ein ausgewogenes Entschädigungssystem für alle betroffenen Patientinnen und Patienten in Österreich gewährleistet und Härtefälle für viele Patientinnen und Patienten zumindest finanziell abgemildert werden“, betont Holzgruber. (hpp)