Von der Untersuchung und Diagnose über Befunde, Operationsprotokolle bis hin zu Therapien oder Eingriffen und ihren Wirkungen – all das wird vom Arzt in der Krankengeschichte jedes Patienten vermerkt. Die lückenlose Dokumentation ist auch gesetzlich verankert. Denn so kann der Verlauf der Krankheit verfolgt und überprüft werden. Kommt es zu einem Arztwechsel, ist das Wissen um die Vorgeschichte der Krankheit oft von großer Bedeutung, um die Behandlung nahtlos fortsetzen zu können. Im Streitfall dient die Dokumentation auch als Beweismaterial.
Recht auf Einsicht
Die Krankengeschichte ist aber kein Geheimdossier. Dennoch kann es vorkommen, dass Patienten die Einsichtnahme verwehrt wird. Grundsätzlich gilt: Als Patient haben Sie das Recht auf Einsicht und auf Herausgabe einer Kopie ihrer Krankenakte. Das Original wird allerdings vom Arzt oder vom Krankenhaus aufbewahrt.
Habe ich als Patient das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die mich betreffen? Nein. Der Arzt ist nicht dazu verpflichtet, persönliche Aufzeichnungen oder private Notizen offen zu legen.
ELGA-Befunde aufrufen
Bereits seit Ende des Vorjahres wird ELGA, die Elektronische Gesundheitsakte, schrittweise in Österreich eingeführt. Mittlerweile sind alle Wiener Gemeindespitäler an ELGA angeschlossen, Mitte Mai soll auch das AKH nachziehen. Die Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich werden erst ab 2017 mit ELGA arbeiten.
Über das ELGA-Portal können Versicherte die eigenen Gesundheitsdaten einsehen, ausdrucken oder abspeichern. Im Protokoll ist genau nachvollziehbar, wer wann welche Daten aufgerufen hat. Der Zugang zur persönlichen ELGA erfolgt über das österreichische Gesundheitsportal unter www.gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Wer keinen Computer hat, kann zum Beispiel bei der ELGA Ombudsstelle der Stadt Wien Einsicht in die elektronische Krankenakte nehmen.