Wien (OTS) – Im Frühjahr dieses Jahres ist Franz Bittner per SMS-Wahl von den Sozialversicherten Österreichs zum ersten Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien gewählt worden – es war das erste Mal, dass Patientinnen und Patienten selbst ihre Vertretung wählen konnten. Nach Klärung aller organisatorischer Fragen nimmt Bittner nun am 2. September 2013 seine Arbeit auf. ****
Die Patientenombudsstelle ist vorerst in Wien 1., Weihburggasse 10-12, untergebracht. Telefonisch ist Bittner täglich (werktags) von 10.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0664/50 60 70 4 erreichbar, ansonsten per E-Mail: bittner@patientenombudsmann-wien.at.
Bittner wird auch regelmäßige Sprechtage abhalten. Hier will er aber noch ein wenig zuwarten, um den Bedarf abschätzen zu können. „Jedenfalls werde ich sehr genau darauf achten, für die Patientinnen und Patienten einen sehr niederschwelligen Zugang zu schaffen“, betont der neue Patientenombudsmann.
Als seine wichtigsten Aufgaben bezeichnet Bittner das Nachgehen von Patientenbeschwerden über Ärztinnen und Ärzte, die Lösung von Problemen im Sinne der Beschwerdeführer, die Annahme von Anregungen und die Prüfung hinsichtlich deren Machbarkeit sowie die Diskussion mit den Verantwortlichen über eventuelle Systemfehler im Wiener Gesundheitssystem.
Er freue sich schon sehr auf die neue Tätigkeit, sagt Bittner, der in diesem Zusammenhang auch auf seine langjährigen Erfahrungen im Wiener Gesundheitswesen verweist, die ihm behilflich sein werden, die „manchmal doch sehr ambivalente Situation zwischen der Ärzteschaft und den Patienten zu verbessern“. Er wolle ein „umfassendes Beschwerdemanagement“ aufbauen und stets im Sinne der Patienten handeln. Und Bittner hofft, „die notwendigen Erfolge vor allem im Bereich von Fehlentwicklungen im System an sich“ zu erreichen. Solche Fehlentwicklungen gelte es, bestmöglich hintanzuhalten.
Eng zusammenarbeiten will Bittner mit der Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Was ihn von Sigrid Pilz unterscheidet? Bittner: „Formal ist die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft zwar eine unabhängige gesetzliche Einrichtung, aber deren Vertreter werden stets von der Politik bestimmt.“ Er hingegen wurde von den Patientinnen und Patienten direkt und basisdemokratisch gewählt, und ein spezieller Vertrag mit der Ärztekammer garantiere zudem ebenfalls die völlige Unabhängigkeit der Einrichtung, so Bittner.