| Franz Bittner

Wartezeiten, ein notwendiges Übel?

Die Beschwerden von Patienten wegen langer Wartezeiten in Ordinationen, in Spitalsambulanzen oder auf wichtige diagnostische Untersuchungen nehmen zu.

Nicht immer sind kurze Öffnungszeiten, Personalmangel oder eine schlechte Organisation der Grund dafür. In einigen Fällen werden lange Wartezeiten durch mangel-hafte Verträge zwischen den Krankenversicherungsträgern, der Ärztekammer oder der Wirtschaftskammer hervor-gerufen.

Engpässe bei MRT- und CT-Untersuchungen

Ein Übel sind die derzeit langen Wartezeiten für Magnetresonanz- und Computertomografische Untersuchungen (MRT/CT). Bis 2009 waren die Wartezeiten für Patienten kaum nennenswert. Im Jahr 2009 wurde jedoch ein neuer Vertrag zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Verband der österreichischen Gesundheitsbetriebe abgeschlossen, der eine Limitierung (Deckelung) der Honorarsumme vorsieht. Das Ergebnis ist bekannt: die CT-/MT-Institute untersuchen nur so viele Patienten wie sie auch an Honoraren bekommen. Dies führt natürlich zu langen Wartezeiten – außer Patienten sind dazu bereit, die Untersuchung privat zu bezahlen.

Wer sich also dazu entschließt für die benötigte Untersuchung 200 Euro oder mehr auf den Tisch zu legen, der muss eine Erklärung unterschreiben, dass er diese Summe nicht bei seiner Krankenversicherung als Wahlarzthonorar einreicht. Die Krankenkassen würden die Kosten für diese Wahlarztrechnung auch nicht erstatten, da sie die etwas blauäugige Meinung vertreten, es müssten aufgrund des Vertrages alle Patienten zeitgerecht untersucht werden.

Warum werden die Kosten nicht erstattet?

Da CT- und MRT-Geräte vom Großgeräteplan erfasst sind – dieser Plan limitiert die Anzahl der Geräte in den Spitälern und im ambulanten Bereich – können Versicherte nur an diesen, vom Gesetzgeber festgelegten Standorten, auf Kosten ihrer Krankenversicherung untersucht werden. Nimmt der Versicherte diese Leistung privat in Anspruch, steht ihm kein Kostenersatz der Krankenversicherung zu.

Diese Situation führt für viele Versicherte zu einer Zweiklassenmedizin, an der die Haltung der Sozial-versicherung nicht ganz unschuldig ist. Diese bevorzugt überdies jene radiologischen Institute, die mit den privat bezahlten Untersuchungen einen zusätzlichen Umsatz erwirtschaften.

Da deutlich mehr Untersuchungen nachgefragt als von den Krankenkassen bezahlt werden, entstehen Wartezeiten. Es wäre daher höchst an der Zeit, dass es zu einem neuen Vertrag kommt, der den Bedürfnissen der Patienten Rechnung trägt. Solch ein versichertenfreundlicher Vertrag muss nicht unbedingt höhere Kosten für die Sozial-versicherung bedeuten, wenn sich beide Partner darauf einigen würden, degressivere Tarife als die bisherigen zu verhandeln. Bleibt es allerdings beim derzeitigen patienten-unfreundlichen System, werden die Wartezeiten noch stärker ansteigen als bisher. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Klagen von Versicherten kommen wird, die eine Untersuchung privat bezahlt haben und dann ein Wahlarzthonorar einfordern. Ob das Verfassungsgericht die derzeitige Haltung der Kranken-versicherung bestätigt oder als verfassungswidrig erkennt, sei der guten Ordnung halber erwähnt.

Fazit: Verbesserungen im Sinne der Patienten

Die derzeitige Lösung ist äußerst patientenfeindlich und gehört von den Verantwortlichen des Hauptverbandes wie auch der Wirtschaftskammer neu verhandelt und im Sinne der Patienten verändert.

Einerseits steht außer Frage, dass mit den Beiträgen der Versicherten sorgsam umzugehen ist und dies auch die Verhandler der Wirtschaftskammer berücksichtigen müssen. Andererseits ist nicht nachvollziehbar, dass die Bewilligungspflicht der Chefärzte für solche Untersuchungen abgeschafft wurde und durch diese vermeintliche Entbürokratisierung die Anzahl der Zuweisungen für CT- und MRT-Untersuchungen noch größer geworden ist. Solch ein Handeln auf dem Rücken der Patienten kann man nur als Zynismus der besonderen Art bezeichnen!

Franz Bittner