Traurige Nachrichten haben uns aus Graz erreicht. Eine Witwe wirft dem LKH Graz fahrlässige Tötung vor. Laut einem Gutachten sei ihrem Mann ein verletztes Spenderherz eingesetzt worden, weswegen er wenige Tage nach der Operation verstarb. Sie können es im Ö1 Mittagsjournal nachhören oder hier nachlesen.
Die Frau wandte sich richtigerweise in so einem Fall an die Schlichtungsstelle. Von dieser wurde dann im Einvernehmen beider Parteien ein Gutachten bestellt. Das Ergebnis des Sachverständigen fiel dem Vernehmen nach deutlich und vernichtend aus.
Was ist passiert?
Bei der Operation im Jahr 2016 waren wie üblich zwei Chirurgenteams parallel im Einsatz. Das eine entnahm das Spenderherz nicht vollständig, dabei kam es zu massiven Beschädigungen, es sollen sogar herznahe Gefäße gefehlt haben.
Leider wurde noch vor Kontrolle des Spenderherzens bereits mit der Entnahme des Empfängerherzens begonnen. Daher musste man ihm das stark beschädigte Spenderherz einsetzen. Einige Tage nach der Operation ist der Patient dann gestorben.
Der Sachverständige sprach dabei von einem chirurgisch-technischen Problem, begründet dies sowohl mit mangelnder Fachkenntnis, sowie mangelnder Erfahrung und nannte es ein gravierendes Organisationsverschulden mit kommunikativem Versagen.
Leider kann es bei jeder Art von Operation zu Komplikationen kommen. Auch Ärzte sind nur Menschen und machen Fehler. Skandalös ist in diesem Fall aber nicht nur das Ausmaß der Fehler, sondern insbesondere der Umgang der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. mit diesem Fall.
Obwohl das Gutachten wie erwähnt im Einvernehmen beider Parteien bestellt wurde, hat die KAGes außerhalb der Schlichtungsstelle ein zweites Gutachten erstellen lassen. Wenig überraschend wurde das Krankenhaus in diesem Gutachten entlastet.
Als Patientenombudsmann bin ich fassungslos über dieses nicht vorhandene Verantwortungsbewusstsein. Entweder sind die Verantwortlichen nicht in der Lage die Realität zu akzeptieren oder noch schlimmer – sie wollen dies bewusst verdrehen.
Ärztliche Gutachten sind Grundlage für rechtlichen Entscheidungen. Sie sind keine subjektive Einschätzung sondern eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung.
Hier wird das Vertrauen der Patienten in die medizinischen Einrichtungen und dessen Personal untergraben. Und in vollem Bewusstsein wird wichtigen Institutionen wie der Schlichtungsstelle die Daseinsberechtigung in Frage gestellt. Hier muss der Staat eingreifen und diesen Fall in seiner vollen Tragweite untersuchen.
Wenn Steuergelder zur Verdrehung von Tatsachen und Verunsicherung von Patienten verwendet – um nicht zu sagen missbraucht – werden, dann gehört das umgehend abgestellt.
Abschließend mein Rat an Sie: Lassen sie sich bitte von diesem furchtbaren aber dennoch Einzelfall nicht verunsichern. Sprechen sie mit den Ärzten vor einer Operation und reden sie offen über ihre Fragen und Anliegen. Ergänzend können sie sich zur Vorbereitung auf der Webseite informieren.
Ihr Franz Bittner