Das Präsidium der Wiener Ärztekammer hat letzten Freitag einstimmig Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens für die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtrauchergesetzes, das auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beinhaltet, beschlossen.
Derzeit werden die formalen Erfordernisse vorbereitet. Es ist damit zu rechnen, dass in der 2. Jännerhälfte der Registrierungsantrag seitens der Ärztekammer und ihrer Partnerin, der Krebshilfe Österreich, eingebracht wird.
Danach folgt das Einleitungsverfahren, in dem 8.401 Unterschriften gesammelt werden müssen, die notwendig sind, um das eigentliche Volksbegehehren zu starten. Diese Unterstützungserklärungen zählen dann bereits für das Volksbegehren, Unterstützer müssen also kein zweites Mal ihre Unterschrift leisten.
Wenn das Volksbegehren 100.000 Unterschriften (oder mehr) erreicht, muss sich das Parlament dem Volksbegehren annehmen.
Unterschrieben werden kann in beiden Fällen bei einer beliebigen Gemeindebehörde (unabhängig vom Wohnsitz) oder via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handysignatur bzw. Bürgerkarte).