Medizin. Wegen langer Wartezeiten und Kapazitätsproblemen in Spitälern und Ordination weichen Patienten vermehrt in den Privatbereich aus. Wer es sich leisten kann, zahlt für die Behandlung.
Wien. Eine Patientin will sich im Oktober vergangenen Jahres für einen Ambulanztermin im Orthopädischen Spital Speising in Wien anmelden. Angeboten wird ihr ein Termin im November 2015. „Die Patientin dachte, man hätte sich beim Schreiben in der Jahreszahl geirrt. Das war nicht der Fall“, sagt Franz Bittner, Patientenombudsmann der Wiener Ärztekammer. Seit einigen Monaten registriert er deutlich mehr Beschwerden dieser Art über Wartezeiten und Kapazitätsprobleme in Spitälern und Ordinationen – eine der Folgen der Reduktion von Ambulanzdiensten wegen der Gesundheitsreform und der neuen Dienstzeitenregelungen.
Ein weiterer Effekt: „Die Patienten scheinen immer mehr in den Privatbereich auszuweichen, wenn sie keine Termine bekommen“, sagt Bittner. „Was mich daran als ehemaliger Gebietskrankenkassenobmann wirklich stört, ist, dass offenbar der kassenfreie Raum (Patienten zahlen trotz Versicherung für Leistungen, Anm.) mit stiller Zustimmung der Kassen weiter ausgedehnt wird.“
Wer es sich leisten könne, zahle eben. Eine Entwicklung, die auch Gernot Rainer, Initiator der neuen Ärztegewerkschaft Asklepios mit mittlerweile rund 900 Mitgliedern in Wien und 1600 in ganz Österreich, beobachtet. „Durch die Leistungsreduktion auch in Ambulanzen der Gemeindespitäler kommt es zu einer Aufstockung der Privatmedizin, denn der niedergelassene Bereich kann die Ausfälle in Krankenhäusern niemals tragen“, beklagt der Lungenfacharzt.
„Ignoranz der Gewerkschaft“
Dass die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) dieses Phänomen mit dem ausgehandelten Vertrag mit dem Krankenanstaltenverbund (KAV) und der Stadt auch noch fördere, bezeichnet Rainer als „irre Ignoranz“. Was seiner Meinung nach auch der Grund dafür ist, dass immer mehr Mediziner der GdG den Rücken kehren und sich Asklepios anschließen.
Der KAV hingegen will von Leistungsreduktionen in seinen Ambulanzen nichts wissen. Das neue Ärztearbeitszeitgesetz befinde sich ja erst in der Umsetzung und könne sich daher noch gar nicht auf die Dienstzeiten in den Ambulanzen auswirken.
Die neue Gewerkschaft wurde Anfang des Jahres gegründet, sie fordert unter anderem die deutliche Erhöhung des Bruttogrundgehalts bei 40 Wochenstunden sowie eine angemessene Bezahlung der anfallenden Überstunden. Sowohl Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres als auch GdG-Vorsitzender Christian Meidlinger haben sich bereits kritisch über die neue Gewerkschaft geäußert – eine weitere Interessenvertretung für Ärzte sei nicht notwendig.
Mitverhandeln durfte Rainer an dem Vertrag, der am Montag von den KAV-Ärzten mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, nicht. Der Gewerkschaft fehlt bisher die sogenannte Kollektivvertragsfähigkeit, die vom Bundeseinigungsamt im Sozialministerium ausgestellt wird. Aber noch diese Woche werde man darum ansuchen, um bei etwaigen Nachverhandlungen mitreden zu können. „Denn sollte die aktuelle Einigung von der GdG und der Stadt gegen den Willen der Ärzte durchgepeitscht werden, wird es zwangsläufig zu weiteren Protestveranstaltungen mit Streikandrohungen kommen“, sagt Rainer. Dass Szekeres diese Einigung unterschrieben hat und davon mittlerweile nichts mehr wissen will, löst bei Rainer Kopfschütteln aus. „Offenbar war er sich der Tragweite dieses Vertrags nicht bewusst.“
Fehler in der Kommunikation sieht Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) nach der Ablehnung der Einigung. Es sei ein „gutes Paket“ abgeschlossen worden, sagte sie am Dienstag. Als „Patientin, Ministerin und Mensch“ appellierte sie nun an die Beteiligten, sich an den Tisch zu setzen und das Paket zu kommunizieren. Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zeigt „nicht wirklich Verständnis“ für die Ärzte. Für Nachverhandlungen sieht er „keinen Spielraum“.
Nur Notbetrieb im AKH
Die Ärzte des AKH, die nicht in die Zuständigkeit des KAV fallen, halten heute, Montag, eine Betriebsversammlung zu den neuen Arbeitszeitregeln ab. Von acht Uhr bis mindestens zwölf Uhr mittags ist daher nur ein Notbetrieb möglich. Auch Operationen können nicht durchgeführt werden.
„Die Presse“ Mittwoch, 11. März 2015