| Franz Bittner

Nicht immer zahlt die Krankenkasse!

Wer krank – und versichert – ist, hat Anspruch darauf, von einem Arzt oder einer Ärztin entsprechend behandelt zu werden. Die Kosten für die Krankenbehandlung übernimmt in den meisten Fällen die zuständige Krankenversicherung. Es gibt aber ärztliche Leistungen, die oft von den Versicherten oft als selbstverständlich empfunden, aber von der Krankenversicherung nicht bezahlt werden. Das führt zu Verwirrung und Missverständnissen.

Ärzte können jedoch nur jene medizinischen Leistungen mit der Krankenversicherung abrechnen, die im so genannten Leistungskatalog angeführt sind. In diesem ist festgehalten, welche Maßnahmen von der Versicherung übernommen werden und welche nicht. Bezahlt wird, was der Krankenbehandlung zugerechnet wird.

Ärztliche Atteste, Gutachten, Bescheinigungen für Ämter, für Behörden oder für den Dienstgeber gelten hingegen als Privatleistung der Ärzte und werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kosten sind von den Patienten selbst zu tragen.

Wiener Patientenombudsmann für verbindliche Tarife

Seitens der Ärztekammern gibt es bis dato lediglich Empfehlungen, wie die Tarife für zusätzliche Leistungen angesetzt werden sollten. Die meisten Ärztinnen und Ärzte orientieren sich daran. „Leider kommt es aber immer wieder zu Beschwerden von Patientinnen und Patienten über die Höhe des Honorars für solche ärztliche Dienstleistungen“, berichtet der Wiener Patientenombudsmann Franz Bittner. Da es bisher nur Empfehlungen, aber keine einheitlichen Richtlinien gibt, fordert der Wiener Patientenombudsmann: „Im Sinne von Transparenz und Information wäre es an der Zeit, dass es einen verbindlichen Tarif für solche Leistungen gäbe.“

Ein Beispiel sei etwa die Ultraschalluntersuchung bei Gynäkologen. Es komme laut Bittner immer wieder vor, dass Patientinnen sich über ein Privathonorar für eine Sonografie, also eine Schalluntersuchung, beschweren, obwohl die Patientinnen als Kassenpatientinnen behandelt worden sind. Auch hier müsse deutlich werden, welche Leistung bezahlt wird, wie Bittner betont: „Die meisten Krankenkassen bezahlen eine Sonografie nur bei festgestellter Schwangerschaft, ansonsten gibt es keinen Kassentarif beim Gynäkologen für solch eine Leistung. Diese Untersuchung ist dem Radiologen zugeordnet, bei diesem erfolgt die Untersuchung für die Versicherte kostenlos, da die Krankenkassen diese Leistung bezahlen.“

Die Ärztekammer für Wien empfiehlt für die angeführten Leistungen folgende Tarife:
  

Impfbeitrag je nach Alter und Art der

Impfung

€ 14,- bis 19,-

Reiseimpfungen
Saisonale Impfungen

 

Bestätigungen € 6,- bis € 18,-

Kleine Bestätigungen
Kurze ärztliche Bescheinigungen
Privatrezepte
Pflegefreistellungen
Schulbestätigungen

 

Aufwendigere Bestätigungen € 19,- bis € 30,-

Gesundheitsbescheinigungen des Arztes
Bestätigungen für Storno von Reisen
Eignungsuntersuchungen (z.B. Sportverein)

 

Berichte und Atteste € 50,- bis € 80,-

Ausführliche Befundberichte
Ausführliche Tauglichkeitsbestätigungen
Ausfüllen von Kontrollblättern
Ausfüllen von Berichtsformularen
Ärztliche Zeugnisse

 

Diverses

Auf Anfrage   

Ausführliche Abschriften der Kranken-
geschichte für z.B. Rechtsanwälte 

 

Für spezielle Gutachten und Atteste fragen Sie bitte vor der erbrachten Leistung die Ärztin oder den Arzt nach der Höhe des Honorars.