Mit 1. Jänner 2016 wurde die Rezeptgebühr um 15 Cent angehoben. Sie beträgt jetzt 5,70 Euro. Davon befreit sind Alleinstehende mit einem Einkommen von bis zu 882,78 Euro sowie Ehepaare mit einem Einkommen von maximal 1.323,58 Euro im Monat.
Die Befreiung von der Rezeptgebühr kann auch von Personen geltend gemacht werden, die als Folge von Krankheit (chronisch Kranke) überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen können. Auch andere Gruppen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Rezeptgebühr befreit (Zivildiener, soziale Schutzbedürftigkeit). In beiden Fällen muss ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Eine bereits bewilligte Befreiung bleibt weiterhin gültig.
Die jährliche eCard-Gebühr wird von 10,85 Euro auf 11,10 Euro erhöht und im November 2016 für das Folgejahr eingehoben.
Weitere Neuerungen: Heilbehelfe und Hilfsmittel
Die Kostenbeteiligung des Versicherten für Heilbehelfe (zum Beispiel für orthopädische Schuheinlagen) beträgt seit 1. Jänner 2016 mindestens 32,40 Euro. Die Kostenbeteiligung des Versicherten bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt mindestens 97,20 Euro. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.
Auch das Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld wird erstmals seit dem Jahr 2009 in allen sieben Stufen um zwei Prozent erhöht:
In Stufe 1 erhält der Bezieher 157,30 Euro für 65 Stunden Pflegebedarf im Monat. Für Stufe 2 (95 Stunden) gibt es 290 Euro, in Stufe 3 (120 Stunden) erhält der Bezieher 451,80 Euro. Für Stufe 4 (160 Stunden) sind es 677,60 Euro, für Stufe 5 (180 Stunden) 920,30 Euro und 1.285,20 Euro für Stufe 6 sowie 1.688,90 Euro für Stufe 7.
Wie viel Pflegegeld man erhält, hängt von der Pflegestufe und dem monatlichen Bedarf an Pflegestunden ab. Die Anzahl der Stunden wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.