| Franz Bittner

Neue Leistungen für Wiens Versicherte

Gute Nachrichten für die Frauen in Wien. Die Wiener Gebietskrankenkasse jetzt ÖGK hat ihre Leistungen ausgeweitet. Der gynäkologische Ultraschall kann bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von Patientinnen ab sofort über die E-Card in Anspruch genommen werden. Schätzungen zufolge werden rd. 150.000 Frauen jährlich diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Was sind die neuen Leistungen

Mit der neuen Lösung ist eine langjährige Benachteiligung der weiblichen Versicherten nun endlich beendet worden. Der gynäkologische Ultraschall war bisher bei den Wiener Vertragsgynäkologen keine Kassenleistung, eine Inanspruchnahme dieser Untersuchung war jedoch in Ordinationen für Radiologie möglich. Damit werden die Kosten sowohl für den vaginalen als auch für den abdominalen Ultraschall bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von der WGKK übernommen.

In anderen Bundesländern wurde diese Leistung für Frauen schon länger von der Kasse übernommen.  Männer konnten den Ultraschall bereits davor per Krankenkassa abrechnen. Dieser Missstand wurde nun behoben. Die Vereinbarung zwischen der Wiener Ärztekammer und der WGKK wurde für die Laufzeit von 3 Jahren vereinbart.

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft

Spezielle Untersuchungen während der Schwangerschaft zeigen die Entwicklung Ihres Kindes. Aktuell sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der Krankenkasse im Rahmen des Mutter-Kind-Passes bezahlt werden. Und zwar zwischen der 8. und der 12. Schwangerschaftswoche, zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche und zwischen der 30. und der 34. Schwangerschaftswoche.

Diese drei so genannten Basis-Ultraschalluntersuchungen werden für die Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufes und der Entwicklung des Kindes empfohlen, sie sind für den Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes allerdings nicht notwendig.

Oft gibt es auch die Frage, ob Ultraschall dem Baby schaden kann. Nach heutigem Wissensstand in der Medizin stellt eine Ultraschalluntersuchung – auch bei mehrfacher Anwendung – keinerlei Gefahr für das ungeborene Kind dar.

Ergänzende kostenpflichtige Ultraschalluntersuchungen

Neben den drei oben genannten Ultraschalluntersuchungen gibt es für werdende Mütter ein erweitertes Untersuchungsangebot. Die Kosten werden nicht von der Sozialversicherung übernommen. Hier finden sie eine genaue Übersicht pränatal-diagnostische Untersuchungen (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Messung der Nackentransparenz – combined Test

Wird in der 11.-14. Schwangerschaftswoche zur Abschätzung des Risikos auf Chromosomenstörungen durchgeführt, auf Wunsch auch kombiniert mit einer Blutuntersuchung der Mutter. Bei einer Ultraschall-Untersuchung misst der Arzt, wie dick die Nackenfalte Ihres Babys ist. Und bekommt dadurch Hinweise auf eine Chromosomen-Störung wie zum Beispiel das Down-Syndrom. Je dicker die Nackenfalte ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlbildung oder Chromosomen-Störung.

Organscreening

Beim so genannten Organ-Ultraschall wird das ungeborene Kind mit Ultraschall gründlich untersucht. Der Arzt sieht dabei alle Organe und ihre wesentlichen Funktionen wie auf einem Bild. Es wird besonderes Augenmerk auf eine genaue Untersuchung des Gehirns, des Gesichtes, der Wirbelsäule, des Brustkorbes mit Herz und Lunge, der Bauchwand und der Bauchorgane, der Nieren, der Blase und des Skeletts gelegt.

Mein Rat: Dass Ultraschalluntersuchungen für Frauen nun beim Gynäkologen über ECard erhältlich sind, ist ein großer Fortschritt. Als werdende Eltern sollten sie in jedem Fall die drei angebotenen Untersuchungen in Kauf nehmen. Sprechen sie mit ihrem Arzt, ob weitere Untersuchungen während der Schwangerschaft Sinn machen. Das kann in folgenden Fällen wichtig sein: wenn die Schwangere Blutungen hat, das Risiko einer Frühgeburt besteht, es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, Schwangerschaftskomplikationen auftreten oder in der Familie der Schwangeren Trisomie 21 oder andere Chromosomenstörungen aufgetreten sind. Auch eine Infektion oder eine Erkrankung (wie z. B. Diabetes) kann das Risiko für Fehlbildungen erhöhen.