Ab 1. Jänner 2016 gilt ein neuer Tarif für die Rezeptgebühr. Sie beträgt jetzt 5,85 Euro.
Davon befreit sind Alleinstehende mit einem Einkommen von bis zu 889,84 Euro sowie Ehepaare mit einem Einkommen von maximal 1.334,17 Euro im Monat.
Die Befreiung kann auch von Personen geltend gemacht werden, die als Folge von Krankheit (chronisch Kranke) überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen können. Auch andere Gruppen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Rezeptgebühr befreit (Zivildiener, soziale Schutzbedürftigkeit). In beiden Fällen muss ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Eine bereits bewilligte Befreiung bleibt weiterhin gültig.
Die Befreiung kann auch von Personen geltend gemacht werden, die als Folge von Krankheit (chronisch Kranke) überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen können. Auch andere Gruppen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Rezeptgebühr befreit (Zivildiener, soziale Schutzbedürftigkeit). In beiden Fällen muss ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Eine bereits bewilligte Befreiung bleibt weiterhin gültig.
Die jährliche eCard-Gebühr wird von 11,10 Euro auf 11,35 Euro erhöht und im November 2017 für das Folgejahr eingehoben.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Die Kostenbeteiligung des Versicherten für Heilbehelfe (zum Beispiel für orthopädische Schuheinlagen) beträgt seit 1. Jänner 2017 mindestens 33,20 Euro. Die Kostenbeteiligung des Versicherten bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt mindestens 99,60 Euro. Fu?r Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.
Pflegegeld bleibt unverändert
Keine Änderungen gibt es beim Pflegegeld, hier wurden die Zuzahlungen im Vorjahr angehoben. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe und dem monatlichen Bedarf an Pflegestunden. Die Anzahl der Stunden wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
- Stufe 157,30 Euro (65 Stunden)
- Stufe 290 Euro (95 Stunden)
- Stufe 451,80 Euro (120 Stunden)
- Stufe 677,60 Euro (160 Stunden)
- Stufe 920,30 Euro (180 Stunden )
- Stufe 1.285,20 Euro (dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson)
- Stufe 1.688,90 Euro (dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson)