Es wurde wieder einmal in Österreich über das liebe Geld gestritten, und zwar wegen unserer Kleinsten. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Diesmal ging es darum, ob der Mutter Kind Pass eine Kassenleistung bleibt, aber entsprechend abgegolten wird. Die letzte finanzielle Anhebung gab es 1994!
Der Mutter-Kind-Pass ist ein österreichisches Erfolgsmodell und fast 50 Jahre alt. Mit seiner Einführung wurde die Säuglingssterblichkeit in Österreich deutlich gesenkt. Dieser Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten.
Mutter-Kind-Pass bleibt Kassenleistung
Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes bleiben eine Kassenleistung, den entsprechenden Beschluss fassten die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Gesundheitsministerium und Sozialversicherung werden 19,75 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit diesem Budget können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden. Für die Ausweitung der Leistung werden zusätzlich 17 Millionen Euro budgetiert.
Auch wird es neue Leistungen geben mit einer psychosozialen Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene. Weiters sollen eine Elternberatung sowie eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung in das Angebot aufgenommen werden.
Neu: Eltern-Kind-Pass und digital
Mit der Umbenennung sollen auch die Väter gewürdigt bzw. animiert werden. Wesentlich ist die Digitalisierung des Passes. Bisher gab es den Mutter-Kind-Pass nur in Papierform. Verlor man ihn, mussten die Ergebnisse von Untersuchungen und Beratungen neu angefordert werden. Jetzt wird der Pass digitalisiert und die zuständigen Ministerien in einem eigenen System vernetzt, ergänzte Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP). Für die Digitalisierung sind einmalig zehn Millionen Euro aus EU-Mitteln vorgesehen.
Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So werden die Befunde beim neuem Eltern-Kind-Pass auch digital abrufbar
sein und können so zwischen behandelnden Ärzt*innen und Hebammen in elektronischer Form leichter geteilt werden. Die Digitalisierung verbessert auch die Absicherung bei einem Verlust des Passes. Und mehrsprachige Informationen können den jungen Eltern in digitaler Form einfacher angeboten werden.
Mein Kommentar: Endlich gibt es eine Einigung und die ist auch sinnvoll. Ich hätte mir eine automatische Anpassung der Honorare gewünscht, damit die Diskussion 2024 nicht schon wieder losgeht. Erfreulich ist die Fortführung dieses Erfolgsmodells und die Ausweitung der Leistungen. Jeder Euro ist hier doppelt gut investiert, wenn damit Erkrankungen bei unseren Kindern verhindert oder zumindest so früh als möglich erkannt werden.
hr Franz Bittner