| Franz Bittner

Meinen Befund, bitte!

Vertrauen ist wichtig, Kontrolle oft besser. Vor allem, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Es ist durchaus üblich, dass Ärzte darauf hinweisen, Patienten nur bei einem negativen Befund zu kontaktieren. Denn dann geht es um weiterführende Maßnahmen, abhängig von Art und Schwere der Diagnose. Ist der Befund unauffällig, dann erfolgt in der Praxis meist keine Benachrichtigung. „Wenn Sie nichts hören, dann ist alles in Ordnung“, heißt es oft.

Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sämtliche Abläufe gewissenhaft durchgeführt werden, so gibt es immer wieder Ausnahmen. Die vollständige Gewissheit, dass etwa Proben ins Labor oder Krebsabstriche zur Prüfung eingeschickt wurden, hat nur derjenige, der nachfragt und seinen Befund anfordert oder Einsicht in die Krankengeschichte verlangt.

Doch das ist nicht immer üblich und kann in der Ordination oder im Krankenhaus schon einmal für Unmut sorgen. Möglicherweise bekommt man auf Nachfrage die Antwort: „Das machen wir eigentlich nicht.“ Als Patient darf man jedoch guten Gewissens auf Herausgabe der Unterlagen bestehen.

Denn die Rechte für Patienten sind klar definiert: Neben dem Recht, Befunde einzufordern, haben Patienten auch Anspruch darauf, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen und eine Kopie zu erhalten. Sei es, um informiert zu sein oder weil die Dokumentation für eine weiterführende Behandlung andernorts hilfreich und notwendig ist. Denn in der Krankenakte sind sämtliche Behandlungen, Untersuchungen, Therapien oder Testergebnisse vermerkt – auch dies ist ein Recht der Patienten, nämlich das Recht auf Dokumentation. Ein konkreter Grund für die Einsichtnahme muss jedoch nicht genannt werden. Krankenhäuser und auch Haus- und Fachärzte sind verpflichtet, Patienten die medizinischen Aufzeichnungen vorzulegen. Gegebenenfalls werden der Arzt oder die Ärztin dafür eine Aufwandsentschädigung verlangen, etwa wenn die Akte sehr umfangreich und die Bereitstellung zeitaufwendig ist.

Was aber kann man als Patient tun, wenn es Probleme bei der Bitte um Herausgabe eines Befundes oder der Krankengeschichte gibt? Es ist ratsam, den Arzt oder die Ärztin persönlich um die Unterlagen zu bitten und gegebenenfalls auf das Recht auf Einsichtnahme hinzuweisen.