| Franz Bittner

Im Krankheitsfall geschützt, auch in der Arbeitslosen

Das Coronavirus ist ein harter Schlag für Österreichs Arbeitnehmer. Und zur Sorge um den Job kommt nun auch die Sorge im Krankheitsfall. Zu den Themen Krankenversicherung in Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit habe ich die wesentlichen Informationen für sie zusammengestellt.

Arbeitslosigkeit und Krankenversicherung

Wenn jemand Leistungen des Arbeitsmarktservice bezieht, ist man verpflichtend bei der Österreichischen Gesundheitskasse krankenversichert. Wenn sie ihren Job verlieren, ist es sehr wichtig, dass sie sich so rasch wie möglich beim AMS melden. Sollten Sie Ihre Arbeit kündigen oder verlieren, gilt in der Krankenversicherung noch eine sechswöchige Schutzfrist. Ab wann diese zu laufen beginnt und was dabei genau zu beachten ist, können sie hier auf der Webseite der Gesundheitskasse nachlesen (Link öffnet in neuem Fenster) .

Das Krankengeld ist so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld, Ihre Notstandshilfe usw. Und das Wochengeld ist normalerweise höher als Ihr Arbeitslosengeld, Ihre Notstandshilfe usw. Diese beginnt mit dem ersten Tag zu laufen, nach dem das Arbeitsverhältnis bzw. der Anspruch auf Entgelt offiziell geendet hat.

Mein Wunsch: Es wäre in dieser Situation mehr als angebracht, dass das Arbeitslosengeld auf 70 bis 80 Prozent der Nettoersatz-Rate auf Dauer der Krise angehoben wird. Es sollte nicht sein, dass es einen ökonomischen Unterschied von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, von denen die sich in Kurzarbeit und denen die sich in Arbeitslosigkeit befinden.