Wer sich krank fühlt, möchte rasche Hilfe und wissen, woher das Unwohlsein rührt. Anders als viele denken, sind dafür zunächst weder ein Facharzt noch eine Spitalsambulanz die richtige Adresse, sondern der Hausarzt. Der Wiener Patientenombudsmann Franz Bittner erklärte jüngst im ORF gegenüber „Wien heute“, warum es so wichtig ist, einen Hausarzt zu haben und verriet, wie das Zusammenspiel zwischen Patient und Arzt gelingt.
Ist es wichtig, einen Hausarzt zu haben oder sollte man gleich zu einem Facharzt oder in eine Spitalsambulanz gehen, wenn man sich unwohl fühlt?
Franz Bittner: Es ist wichtig, in Wien einen Hausarzt zu haben. Hausärzte sind Alleskönner, sie begleiten uns ein ganzes Leben lang. Wir haben 720 Hausarzt-Ordinationen mit Kassenverträgen in Wien. Und vor allem: Sie kennen uns.
Muss der Hausarzt Hausbesuche machen oder kann er diese in bestimmten Fällen verweigern?
Franz Bittner: Selbstverständlich ist der Hausarzt verpflichtet, Hausbesuche zu machen. Er ist auf Grund des Gesamtvertrages dazu verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient selbst nicht in der Lage ist aus Krankheitsgründen die Ordination aufzusuchen.
Ich bin krankenversichert. Warum bezahlt meine Krankenkasse nicht alle Leistungen, die ich von meinem Hausarzt benötige?
Franz Bittner: Ihre Krankenversicherung bezahlt jene Leistungen, die sie auch mit der jeweiligen Ärztekammer ausverhandelt hat. Kurze Atteste oder Bestätigungen für Ihre Kinder für die Schule sind Privatleistungen, und für die darf der Hausarzt auch ein kleines Honorar verlangen.
Ich hatte eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Hausarzt. Er teilte mir mit, dass er mich nicht mehr behandeln wird. Darf er den Behandlungsvertrag kündigen?
Franz Bittner: Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten zu behandeln. Kommt es zu einem Vertrauensbruch zwischen Arzt und Patienten, ist der Arzt so wie auch der Patient berechtigt, den Patientenvertrag aufzulösen. Der Arzt ist verpflichtet, dies der zuständigen Krankenversicherung zu melden.
Ich bin mit der Leistung meines Hausarztes nicht zufrieden. Ich würde gerne zu einem anderen Allgemeinmediziner wechseln. Darf ich das innerhalb eines Quartals?
Franz Bittner: Grundsätzlich ist man innerhalb eines Quartals an einen Hausarzt oder Facharzt gebunden. Möchte der Patient einen Wechsel vornehmen, so muss er dies seinem Krankenversicherungsträger melden. In der Regel wird dieser Wunsch auch bewilligt.