Zuweisungen und Verordnungen über die e-Card
Die viel zitierte Zettelwirtschaft beim Arzt hat demnächst ein Ende. Im Laufe des Jahres wird das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) eingeführt. Damit können Zuweisungen und Verordnungen von Ärzten elektronisch über die e-Card durchgeführt werden. Zunächst werden Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen über das eBS abgewickelt.
Als Patient benötigt man nur mehr die e-Card: Der Arzt schickt die Daten elektronisch an die Krankenkasse, der Patient erhält eine SMS, ein E-Mail oder alternativ einen Ausdruck mit einem Antragscode. Dieser Code dient als Schlüssel zur elektronischen Zuweisung bzw. Verordnung. Der Patient kann damit sofort einen Termin vereinbaren.
Kürzere Wartezeiten für MRT und CT
Wer einen Termin für eine CT- oder MRT-Untersuchung benötigte, musste oftmals eine Wartezeit von bis zu zwei Monaten in Kauf nehmen. Das soll jetzt der Vergangenheit angehören: Ab dem Jahr 2018 müssen Patienten für eine CT-Untersuchung innerhalb von zehn Arbeitstagen und für eine MRT-Untersuchung innerhalb von 20 Arbeitstagen einen Termin erhalten. In dringenden Fällen soll es auch schneller gehen. Möglich wurde das jetzt durch die Aufhebung des sogenannten Honorardeckels, mit dem nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen von den Krankenkassen bezahlt wurde. Wir haben hier und hier bereits darüber berichtet.
E-Medikation startet in Wien erst 2019
Die e-Medikation, mit der vom Arzt verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente in der E-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert werden, startet in einigen Bundesländern wie Vorarlberg, der Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg bereits 2018. Wien und die weiteren Bundesländer sollen 2019 folgen.