Echte Reform oder politische Machtübernahme im Hintergrund?
Organisationsreformen, wie diese sollten in jedem Fall zu einer Verbesserung und mehr Effizienz führen. Aktuell sieht es allerdings mehr danach aus, dass die Gebietskrankenkassen nur zusammengelegt werden, um ein Regime der Arbeitgeber zu ermöglichen. Denn wenn man diese sogenannte Reform parteipolitisch betrachtet hat damit die ÖVP die absolute Mehrheit in allen Selbstverwaltungen erreicht.
Aus der Perspektive der Zahler haben jene die Mehrheit, die ca. 30 Prozent der Einnahmen aufbringen. Die Vertreter derer, die 70 Prozent bezahlen – die Arbeiter und Angestellten – werden per Gesetz zur Minderheit „degradiert“.
Damit sind die Zusammenlegungen von BVA und VAEB bzw. SVA und SVB nur politische Placebos, da die politischen Strukturen nicht verändert bzw. verbessert werden.
Aus meiner Sicht wäre es mutig, auf nur zwei Träger zu reduzieren – einen für Arbeitgeber (SVA/SVB) und einen für Arbeitnehmer (GKK´s, BVA und VAEB), denn die beiden kleinen Versicherungsträger haben bereits mehr Vertragsbedienstete als Beamte versichert.
Der Hauptverband hätte in meinem Szenario eine Richtlinienkompetenz. Wie es scheint, fehlt unserer Regierung allerdings zu diesem Schritt der Mut bzw. sie nimmt Rücksicht auf ihr „Klientel“.
Diese „Organisationsreform“ wird daher vor allem viel Geld kosten und zu einer Schwächung der Versorgung der Versicherten in der ÖGK führen. Denn die kleinen Träger können sich dank ihrer hohen Rücklagen und den guten Risiken ihrer Versicherten weiterentwickeln, wohingegen die Landesstellen der ÖGK um ihre Zuteilung durch den Ausgleichsfonds förmlich betteln wird müssen.
Harmonisierung?
Eine echte Harmonisierung der Ärztetarife in der ÖGK nach dem besten Landestarif wird es niemals geben und letztlich wird es bei dem aktuellen Vertragssystem bleiben. Denn die WGKK, die STGKK und die NÖGKK können sich mit ihren derzeitigen Einnahmestrukturen eine Tariferhöhung kaum leisten.
Die von der Regierung vorordnete Ausgabenbremse ist ein Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung. Sie schadet den derzeitigen Bau- und Personalprojekten und soll – aus Sicht der Regierung – unliebsame Entscheidungen, noch bevor ihr Gesetz in Kraft tritt, verhindern. Es ist zu hoffen, dass die NÖGKK die Klage einbringt und der VfGH im Sinne der derzeitigen Sozialversicherung entscheidet.
Mein Wunsch als Patientenombudsmann an die Regierung ist ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch der Versicherten auf Rehabilitation und keine Degradierung zu Bittstellern.