Was macht man, wenn Fieber, ein Magen-Darm-Virus oder eine andere Erkrankung im Urlaub auftreten und eine Behandlung bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus notwendig ist?
Ganz einfach: die e-Card vorweisen. Auf der blauen Rückseite der Karte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
In Österreich ist die e-Card bei Bedarf wie gewohnt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorzuweisen. Wer im Ausland ärztliche Hilfe benötigt, soll ebenfalls vor der Behandlung die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorzeigen. Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein akzeptiert.
Für Reisen in die Türkei ist ein Urlaubskrankenschein erforderlich, der bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) erhältlich ist.
e-Card kontrollieren und alle Felder ausfüllen
Bei einer Reise ins Ausland ist es wichtig, rechtzeitig zu kontrollieren, ob auf der blauen Rückseite der e-Card alle Felder ausgefüllt sind. Das heißt, dort müssen der Name, die persönlichen Daten, die Kartennummer sowie das Ablaufdatum eingetragen sein.
Wenn nur Sternsymbole zu sehen sind, dann ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall ist eine Ersatzbescheinigung notwendig. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden.
Die WGKK empfiehlt, die blaue Seite der e-card noch vor Beginn der Behandlung im Ausland vorzuweisen und darauf hinzuweisen, dass man von einem Vertragsarzt behandelt werden möchte. Ist am Urlaubsort kein Vertragsarzt verfügbar, dann ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung inklusive aller Leistungen und Medikamente ausstellen zu lassen – im Idealfall auf Deutsch oder Englisch.
In Österreich können Versicherte die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarzt-Rechnung wird wie die eines österreichischen Privatmediziners gehandhabt, und Betroffene erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück.
Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, so erhält der Patient im Jahr 2018 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 235,21 Euro pro Tag. Wer zusätzliche Kosten durch eine ärztliche Behandlung vermeiden möchten, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.wgkk.at/auslandsbetreuungsschein