| Franz Bittner

E 112 für den Arztbesuch im Ausland

Es gibt viele Gründe, warum Patienten für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen. Etwa, weil sie anderswo kürzere Wartezeiten oder Leistungen zu günstigeren Kosten vermuten. In vielen Fällen geht es aber darum, dass Patienten eine Behandlung benötigen, die in Österreich nicht möglich oder nicht zeitgerecht verfügbar ist. Für sie kann es mitunter lebensnotwendig sein, Fachärzte oder Kliniken im Ausland aufsuchen zu können. Wichtig ist dafür, sich im Vorfeld bei der zuständigen Krankenversicherung zu informieren, welche Kosten übernommen werden können und welche Schritte dafür notwendig sind. Denn: Wurde eine Kostenübernahme nicht vorher beantragt, so besteht kein automatischer Anspruch darauf! 

Gebietskrankenkasse prüft Antrag
Ist eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land geplant, so muss zuerst eine Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse eingeholt werden. 
Jeder Antrag wird geprüft. Patienten müssen eine medizinische Stellungnahme ihres Arztes oder des Krankenhauses in dem sie derzeit behandelt werden, vorlegen. Der sicherste Weg, um zu einer E112 zu kommen, ist eine Bestätigung einer Universitätsklinik. Diese muss bestätigen, dass die Behandlung im Inland nicht möglich ist oder innerhalb eines medizinisch zumutbaren Zeitraumes nicht durchgeführt werden kann.

Gebietskrankenkasse prüft Antrag
Ist eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land geplant, so muss zuerst eine Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse eingeholt werden. 
Jeder Antrag wird geprüft. Patienten müssen eine medizinische Stellungnahme ihres Arztes oder des Krankenhauses in dem sie derzeit behandelt werden, vorlegen. Der sicherste Weg, um zu einer E112 zu kommen, ist eine Bestätigung einer Universitätsklinik. Diese muss bestätigen, dass die Behandlung im Inland nicht möglich ist oder innerhalb eines medizinisch zumutbaren Zeitraumes nicht durchgeführt werden kann.
In Wien ist dafür die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) zuständig. Gibt der Medizinische Dienst der WGKK dem Antrag statt, so werden die Kosten für eine stationäre oder ambulante Versorgung auch im Ausland übernommen. Die Bescheinigung E 112 ist der Nachweis, dass eine Genehmigung erteilt worden ist. Diese muss vom Patienten der Krankenversicherung jenes Landes übergeben werden, in dem die Behandlung stattfinden soll. 
Die Verrechnung erfolgt dann entweder direkt mit der Krankenversicherung im Ausland  oder wird nach der Rückkehr in Form eines Kostenersatzes erstattet. Selbstbehalte können gleich wie in Österreich anfallen und sind vom Patienten zu begleichen. 
Weitere Informationen zur medizinischen Behandlung im Ausland, zum Antrag auf E112 und zur Übernahme der Kosten erhalten Sie bei der Wiener Gebietskrankenkasse:

WGKK Leistungsabteilung: Fachgruppe Leistungserbringung
Tel: + 43 1 601 22-0 
Wienerbergstraße 15–19
1100 Wien