| Franz Bittner

Bequem dank Digital

Für manche ist ja Digital das Allheilmittel für alles. Ich finde eine gesunde Skepsis ist da durchaus angebracht. Und darum habe ich mir für sie das elektronische Kommunikationsservice eKOS der österreichischen Sozialversicherung genauer angesehen.

Für bestimmte Leistungen der Krankenkassen, muss vorher eine Bewilligung eingeholt werden, zum Beispiel für eine Magnetresonanztomographie oder eine Computertomographie. Diese Zuweisungen, bzw. Verordnungen werden nun durch einen elektronischen Prozess abgelöst und von ihrem behandelnden Arzt erfasst und direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Das spart die vielen Papierformulare ein, was gut für die Umwelt ist und erleichtert den Patienten die Übersicht. Denn mit dem elektronischen Kommunikationsservice eKOS schickt ihr Vertragsarzt ihre Zuweisung direkt an die Krankenversicherung und die Einholung der Bewilligung erfolgt dann automatisch.

Informationen über den Status der Bewilligung werden auf Wunsch per SMS oder E-Mail zugesandt oder können im „MeineSV“-Portal durch die Patienten selbst abgefragt werden.

Auf Wunsch der Patienten besteht weiterhin die Möglichkeit, das „Informationsblatt zur e-Zuweisung“ ausgedruckt zu bekommen. Bei Ärzten ohne e-card-Ausstattung (meist Wahlärzte) erhalten Patienten weiterhin eine papierschriftliche Verordnung.

eKOS Einführung hat bereits begonnen

Der verpflichtende Einführungszeitraum für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte begann mit 01.04.2019 und sollte mit 31.12.2019 abgeschlossen sein.

Im ersten Schritt werden mit eKOS Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, Knochendichtemessungen und Klinisch-psychologische Diagnostik abgedeckt. Weitere Leistungsarten wie z.B. Ultraschall, Röntgen-Therapie und Röntgen-Untersuchungen sollen folgen.

Wie funktioniert es für sie als Patienten?

Das System hat 5 einfache Schritte und sie müssen nur bei Schritt 2 und 5 dabei etwas machen.

  1. Die e-Zuweisung wird vom Arzt am Computer erstellt.
  2. Sie müssen als Patient ihre Handynummer und/oder E-Mail-Adresse, bzw. die einer Kontaktperson angeben.
  3. Wenn die angestrebte medizinische Leistung bewilligungspflichtig ist, wird die Zuweisung automatisch an die jeweilige Krankenkasse geschickt. Über die Bewilligung werden sie per E-Mail und/oder SMS informiert.
  4. Dann bekommen sie per e-card oder SMS einen Antragscode.
  5. Mit ihrem Antragscode und der Sozialversicherungsnummer kann sofort ein Termin für die Untersuchung vereinbart werden.

Warum eKOS sinnvoll und für sie von Vorteil ist!

Die wichtigste Information zuerst, das Service ist für die Patienten kostenfrei!

Da die Zuweisungen künftig elektronisch erfolgen, ersparen sich Patienten dadurch den Weg zur Krankenkasse. Das ist gerade für ältere und gehbehinderte Patienten eine echte Erleichterung. Und sie erfahren sofort, ob die medizinische Leistung bewilligungspflichtig ist.

Die Einreichung des Antrages erfolgt automatisch und sie werden über das Ergebnis per e-card oder SMS informiert.

Zuweisungen waren bisher nur einen Monat gültig. Wenn sie innerhalb eines Monats einen Termin für die Untersuchung vereinbaren, hat die E-Zuweisung eine Gültigkeit von drei Monaten.

Eine Zusammenfassung aller Informationen durch die Sozialversicherung finden sie hier.

Mein Rat an Sie: Manchmal kann Digital die Dinge wirklich einfacher machen, bei der e-Zuweisung über eKOS ist das der Fall. Und keine Sorge, sie können dabei wirklich nichts falsch machen. Nur Mut. Jeder von uns hat schon mal eine SMS bekommen und gelesen, also werden sie auch die Information über die Bewilligung sicher erhalten. Sie sparen sich damit unnötige und lästige Wege und für die Natur ist es auch besser, wenn wir weniger Formulare ausdrucken.

Ihr Franz Bittner