| Franz Bittner

Apotheken versus Hausapotheken in Ordinationen

Die Vorlage für den Streit zwischen Apotheker- und Ärztekammern könnte der Film „und täglich grüßt das Murmeltier“ gewesen sein, da diese Diskussion und die damit verbundene Auseinandersetzung zwischen den beiden Kammern, uns seit über zwanzig Jahren begleiten.

Apotheken genießen in Österreich einen Gebietsschutz, den die Bundeswettbewerbsbehörde für „überschießend“ hält und eine Liberalisierung des Apothekenmarktes fordert. Klar, dass die Apothekerkammer und der pharmazeutische Großhandel ihre Argumente gegen solch eine „frivole“ Forderung in Stellung bringen.

Bei solch einer Forderung der Bundeswettbewerbsbehörde können die Ärztekammern nicht ruhig halten und fordern für die niedergelassenen Vertragsärzte das Recht, Hausapotheken zu führen. Alle drei Institutionen argumentieren, dass sie die Versorgung und das Wohl der Patienten im Auge haben. Aber der Reihe nach:

  • Der Gebietsschutz sichert den Apotheken ihren Umsatz, sie müssen keine Konkurrenz fürchten, dafür sind sie verpflichtet, einen Teil der Apotheken auch nachts offen zu halten.
  • Weiters sichern Apotheken flächendeckend die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmittel, sind am Samstag geöffnet und die Versorgung an Sonn- und Feiertagen ist über einen Bereitschaftsdienst geregelt.
  • Die Bevorratung von Heilmittel ist wesentlich größer als in Hausapotheken.

Landärzte – meist Hausärzte – können mittels Antrag bei der Behörde eine Hausapotheke beantragen, wenn die Versorgung der Region in der der Hausarzt tätig ist durch öffentliche Apotheken nicht gesichert ist.

Die Vorteile für die Patienten des Arztes sind, dass Diagnose, Therapie und die Versorgung mit Heilmittel in einer Hand sind und der Patient sich den – meist längeren – Weg zur nächsten Apotheke erspart.

Ärzte mit Hausapotheke haben natürlich auch einen größeren Umsatz als Hausärzte in Wien, wo es solch ein System nicht gibt. Dieser ökonomische Vorteil macht solch eine Ordination wesentlich interessanter und könnte eine Landgemeinde wo es keinen Hausarzt mehr gibt, wieder attraktiv für Jungärzte machen.

Beide Formen haben ihre Berechtigung und funktionieren seit Jahrzehnten miteinander, manchmal aber nur nebeneinander.

Aus Sicht der Patienten muss die beste Versorgung mit Medikamenten im Mittelpunkt stehen. Wenn der Gebietsschutz der Apotheken aufgehoben wird, dann müsste dies auch für Ordinationen gelten. Ob dadurch die Versorgung für die Patienten besser würde, da habe ich meine Zweifel, da die Gefahr besteht, dass sich große private Konzerne der Versorgung annehmen und die haben bekanntlich die Gewinnmaximierung im Sinn und nicht das Wohl der Patienten.