Seit 1. Jänner 2016 gelten auch neue Beträge in der Sozialversicherung.
So wurde die Höchstbeitragsgrundlage – bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist – angehoben.
Für die Kranken- und Pensionsversicherung liegt die Höchstbeitragsgrundlage nun bei 4.860 Euro Bruttobezug im Monat (statt wie bisher bei 4.650 Euro monatlich). Für freie Dienstnehmer liegt die Höchstbeitragsgrundlage nun bei 5.670 Euro (statt wie bisher bei 5.425 Euro).
Die Geringfügigkeitsgrenze, ab der verpflichtend Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, liegt nun bei 415,72 Euro.
Erhöhung der Pensionen
Mehr Geld gibt es seit Jahresbeginn für Bezieher einer Pension: mit 1. Jänner 2016 wurden die Pensionen um 1,2 Prozent erhöht. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2015 werden erst mit 1. Jänner 2017 angepasst.
Die Ausgleichszulagen für Mindestpensionen steigen somit auf 882,78 Euro für Alleinstehende und auf 1.323,58 Euro für Ehepaare.